Verweisen
an Hilfsangebote
Maria hat ihre Erfahrungen anvertraut, sodass Sara die Möglichkeit hat, Maria an geeignete Hilfsangebote zu vermitteln, wenn sie dies wünscht. Dazu können interne Ressourcen wie ein Mitarbeitendenhilfsprogramm oder die Personalabteilung gehören. Diese könnten mit Maria die verfügbaren Optionen sowohl im Rahmen der Unternehmensrichtlinien erkunden wie z. B. flexible Arbeitszeiten oder Freistellungen für Arzt- oder Anwaltstermine, sowie die relevanten lokalen Gesetze. Es kann auch hilfreich sein, Maria an externe Unterstützungsdienste zu vermitteln, z. B. an Notunterkünfte oder medizinisches Fachpersonal. Das Wichtigste ist, dass all das mit Marias Einverständnis geschieht und ihre Entscheidungen, ihre Sicherheit und ihre Unabhängigkeit im Vordergrund stehen. Sara ist keine Expertin und sollte keine rechtlichen, medizinischen oder psychologischen Ratschläge geben.
Wenn Maria nach dem Anvertrauen ihrer Erfahrungen keine weitere Unterstützung wünscht, sollte Sara ihre Entscheidung respektieren und gleichzeitig einfühlsam und unterstützend reagieren. Es sei denn, es bestehen unmittelbare Bedenken hinsichtlich einer ernsthaften Gefährdung oder Lebensgefahr, die eine Eskalation erfordern. Sara kann immer wieder betonen, dass Maria wichtig ist, dass Sara ihr glaubt, dass die Gewalt nicht ihre Schuld ist und dass Sara jederzeit zur Verfügung steht, um zu helfen, wenn es nötig ist.
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Die Geschichten von Sarah und Andrew
Dauer: 3:12
Sarah und Andrew erzählen von ihrem Weg, teilen einige Möglichkeiten wie Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden unterstützen können, und teilen eine hoffnungsvolle Botschaft.