Verweisen
an Hilfsangebote
Maggie hat ihre Erfahrungen offenbart, sodass ihre Kollegin sie an geeignete Dienste vermitteln kann, wenn Maggie dies wünscht. Dazu können interne Ressourcen wie ein Mitarbeitendenhilfsprogramm oder die Personalabteilung gehören. Sie können Maggie dabei helfen, die verfügbaren Optionen im Rahmen der Unternehmensrichtlinien, wie flexible Arbeitszeiten oder Freistellungen für Arzt- oder Anwaltstermine, sowie die relevanten lokalen Gesetze zu prüfen. Es kann auch angebracht sein, Maggie an externe Fachleute zu verweisen, beispielsweise an Jurist:innen oder medizinisches Fachpersonal. Das Wichtigste ist, dass dies mit Maggies Zustimmung geschieht, da ihre Entscheidungen und ihre Unabhängigkeit Vorrang haben. Ihre Kollegin ist ebenfalls keine Expertin und sollte keine rechtlichen, medizinischen oder psychologischen Ratschläge geben.
Wenn Maggie nach dem Anvertrauen ihrer Erfahrungen keine weitere Unterstützung wünscht, sollte ihre Entscheidung respektiert werden ihre Kollegin kann gleichzeitig einfühlsam und unterstützend reagieren. Es sei denn, es bestehen akute Bedenken hinsichtlich einer ernsthaften Gefährdung oder Lebensgefahr, die eine Eskalation erfordern. Maggies Kollegin kann immer wieder betonen, dass Maggie wichtig ist, dass man ihr glaubt, dass die sexuelle Nötigung nicht Maggies Schuld ist und dass sie jederzeit zur Verfügung steht, um zu helfen.
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Die Geschichten von Sarah und Andrew
Dauer: 3:12
Sarah und Andrew erzählen von ihrem Weg, teilen einige Möglichkeiten wie Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden unterstützen können, und teilen eine hoffnungsvolle Botschaft.